AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Goritsas und Mantzounis GbR, ZEUS ELEKTROTECHNIK
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der ZEUS ELEKTROTECHNIK Goritsas und Mantzounis GbR, Hülser Str. 109, 47803 Krefeld, vertreten durch die Inhaber, Herrn Nikolaos Goritsas und Herrn Vasileios Mantzounis (im nachfolgenden ZEUS ELEKTROTECHNIK genannt) im Geschäftsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ZEUS ELEKTROTECHNIK hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.
1. Angebote und Vertragsschluss
1.1 Soweit in diesen Lieferbedingungen oder in dem Vertrag auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, so ist Textform i.S.d. § 126 b BGB (z.B. E-Mail oder Telefax) zur Wahrung der Schriftform ausreichend.
1.2 Die auf unserer Webseite dargestellten Beispiele stellen jeweils keine verbindlichen Angebote dar.
1.3 Weiter stellen die errechneten Erträge bzw. Gewinne, die durch die Montage einer Anlage bzw. Durchführung eines entsprechenden Vorhabens erzielt werden, reine Prognosen dar und können den tatsächlichen Fall nicht abbilden.
1.4 Ein Vertrag kommt erst durch ein schriftliches Angebot unsererseits und durch die schriftliche Annahme des Kunden zustande. Der Kunde kann das Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfällt das Angebot unsererseits und es besteht keine Bindung dazu, außer es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Geht die Annahme des Kunden verspätet ein, so steht es uns frei das Angebot aufrecht zu erhalten.
1.5 Beabsichtigt der Kunde, eine staatliche Beihilfe, einen öffentlich-rechtlichen Zuschuss oder eine sonstige öffentlich-rechtliche Förderung („Förderung“) für Maßnahmen zu beantragen, welche in Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen bestehen, so hat der Kunde die Voraussetzungen hierzu zu prüfen, ist selbst für die Einhaltung der Bedingungen verantwortlich und es ist nicht Bestandteil der von ZEUS ELEKTROTECHNIK zu erbringenden Leistungen. Ob eine der hier genannten „Unterstützungsleistungen“ dem Kunden gewährt wird oder nicht, hat keinen Einfluss auf den Vertrag.
1.6 ZEUS ELEKTROTECHNIK behält sich das Recht vor, zur Überprüfung der Umsetzbarkeit des Vorhabens mit einer Solaranlage nach Vertragsschluss eine Vor-Ort-Begehung durch unsere Fachinstallateure durchzuführen, sofern diese aus Sicht der ZEUS ELEKTROTECHNIK als notwendig erachtet wird. Für den Fall, dass hierbei Abweichungen von den zuvor gemachten Angaben erkennbar werden, die eine Planungsänderung für die Anlage bzw. das Vorhaben erfordern, behält sich ZEUS ELEKTROTECHNIK das Recht vor, die versprochene Leistung gemäß des Angebotsvorschlags unter Berücksichtigung der betroffenen Interessen entsprechend zu ändern. Dabei wird die Zumutbarkeit für den anderen Vertragsteil berücksichtigt. Sollte dabei auch eine Anpassung der Gegenleistung des Kunden notwendig werden, so sind solche Anpassungen, die zu Gunsten des Kunden wirken (günstigerer Preis) vom einseitigen Änderungsvorbehalt von ZEUS ELEKTROTECHNIK erfasst. Sollte eine Preiserhöhung notwendig werden, ist eine gemeinsame Vertragsanpassung zwischen dem Kunden und ZEUS ELEKTROTECHNIK vorzunehmen. Für den Fall, dass die Vor-Ort-Begehung ergibt, dass das Vorhaben auch unter Anpassung des Vertrages nicht möglich ist oder eine nötige Anpassung nicht stattfindet, liegen die Bedingungen des Vertrages nicht vor und dieser ist rückabzuwickeln. Hierfür steht dem Kunden bzw. ZEUS ELEKTROTECHNIK ein entsprechendes Rücktrittsrecht zu.
1.7 Das Angebot wird jeweils mit der Maßgabe erstellt, dass der Hausanschluss des Kunden mit einem geeigneten Zählerschrank entsprechend der technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers ausgestattet ist, außer es ist im Angebot etwas anderes angegeben. Insbesondere bei alten Hausanschlüssen kann ein Zählerschrankwechsel erforderlich werden, wobei dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
1.8 Durch den Anschluss der Anlage kann der Netzbetreiber einen Wechsel des Stromzählers verlangen. Die Arbeiten und Kosten hierfür sind nicht im Angebotsvorschlag enthalten und werden vom Netzbetreiber durchgeführt und dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
1.9 Die Lieferzeit der jeweiligen Anlage wird im Rahmen des jeweiligen Vertrages vereinbart. Der Beginn der von der ZEUS ELEKTROTECHNIK angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gemäß der Ziffern 2.1-2.5 voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sind im Vertrag von der ZEUS ELEKTROTECHNIK Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt und insbesondere bei Lieferverzögerungen der Vorlieferanten, und zwar für die Dauer der Verzögerung und zusätzlich einer angemessenen Zeit für die Neuterminierung zur Lieferung und Montage der Anlage.
2.0 Montageleistung und Pflichten des Kunden
2.1. Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Kunde sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist. Die Prüfung und Ermittlung notwendiger statischer Überprüfung der Geeignetheit des jeweiligen Gebäudes ist nicht Bestandteil der von ZEUS ELEKTROTECHNIK zu erbringenden Leistungen. Die Funktionstüchtigkeit einer ggf. bauseits vorhandenen Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik wird vorausgesetzt. Weiterhin muss im Gebäude ein Schutzpotentialausgleich in Form einer Haupterdungsschiene vorhanden sein. Dies gilt jeweils nicht, soweit ZEUS ELEKTROTECHNIK und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
2.2 Die Einhaltung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen für die Installation der Anlage und Umsetzung des Vorhabens wird vorausgesetzt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Einrichtung der Solaranlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor dem Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese notwendig sind. Dies gilt nicht, soweit ZEUS ELEKTROTECHNIK und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
2.3 ZEUS ELEKTROTECHNIK teilt dem Kunden das Flächengewicht der gesamten Anlage auf Anforderung des Kunden mit. Grundsätzlich muss mit einem durchschnittlichen zusätzlichen Gewicht von 20-25 kg pro qm durch die Montage einer Photovoltaikanlage gerechnet werden. ZEUS ELEKTROTECHNIK teilt dem Kunden, alle ihr zugänglichen Informationen mit, die für die statische Geeignetheit der Berechnung erforderlich sind, und sich die Informationen auf Leistungen und Lieferungen des Vertragsgegenstandes beziehen. Genügen die bereitgestellten Informationen nach Auffassung des Kunden oder seines Statikers nicht, um statische Berechnungen durchführen oder durch den Statiker durchführen zu lassen, muss der Kunde dies unter Benennung der zusätzlichen Information in Textform vor Montagebeginn mitteilen. Die Plicht zur vollständigen lnformationsbeschaffung obliegt dem Kunden. Kann ZEUS ELEKTROTECHNIK zusätzliche Informationen aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig beibringen, trägt der Kunde das daraus resultierende Risiko der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung.
2.4 Wenn und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und der Kunde ZEUS ELEKTROTECHNIK eine entsprechende Vollmacht nicht erteilt hat, obliegt dem Kunden weiter:
- die Überprüfung der für die Einspeisung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber dem Netzbetreiber;
- die Bereitstellung eines Funkrundsteuerempfängers sowie ggf. weitere durch neue gesetzliche Vorgaben erforderlich werdende Komponenten oder Maßnahmen, wobei ZEUS ELEKTROTECCHNIK abweichend davon den erstmaligen Einbau der erforderlichen Messeinrichtung, die für die Messung der in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten EEG-Strommengen erforderlich ist, koordiniert;
- die Herstellung eines neuen bzw. Änderung und Aufrechterhaltung eines bestehenden Netzanschlusses zum Strombezug;
- die Überprüfung der elektrischen Kundenanlage auf deren Eignung für die Anlage bzw. die Herstellung der Eignung der vorhandenen elektrischen Kundenanlage;
- die Übernahme von Abgaben oder Umlagen, die auf die Einspeisevergütung oder den Eigenverbrauch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder danach erhoben werden;
- die Einhaltung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung („EEG“) oder anderen gesetzlichen Vorgaben dem Anlagenbetreiber obliegenden Verpflichtungen und Mitwirkungspflichten für die Einspeisung des Solarstroms sowie den Erhalt der Vergütung (gemäß EEG), wie z. B. die Meldung an die Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister).
2.5 Der Kunde erklärt außerdem, dass das Gebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zum Vertragsschluss hinsichtlich dieses Gebäudes besitzt.
2.6 Die in Ziffer 2.1-2.5 genannten Voraussetzungen sind vom Kunden rechtzeitig vor Installation der Anlage und auf dessen Kosten zu veranlassen und sind jeweils Voraussetzung unserer Leistungserbringung für die Installation der Anlage und Umsetzung des Vorhabens. Wir behalten uns vor, zum Zwecke der Verifizierung des Vorliegens dieser Voraussetzungen weitere Nachweise anzufordern.
2.7 Soweit zur Erbringung unserer Leistungen gemäß dem Vorhaben erforderlich, wird der Kunde uns bzw. den von uns beauftragten Dritten ungehinderten Zugang zu den Grundstücken, Gebäudeteilen bzw. Dachflächen, auf denen die Anlage installiert werden soll, gewähren.
2.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage nach erfolgter Installation unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften abzunehmen.
3. Rechte und Pflichten von ZEUS ELEKTROTECHNIK
3.1 ZEUS ELEKTROTECHNIK verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern und eine fachgerechte Montage der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen. Bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Komponenten behält sich ZEUS ELEKTROTECHNIK das Recht vor, solche mit gleicher Qualität und Ausstattung zu liefern. Dies Bedarf jedoch der Absprache mit dem Kunden.
3.2 ZEUS ELEKTROTECHNIK hat das Recht, bei Nichtverfügbarkeit der Leistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. ZEUS ELEKTROTECHNIK verpflichtet sich, den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits etwaig geleistete Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
3.3 ZEUS ELEKTROTECHNIK ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Leistungen, insbesondere die Montage der Anlage, auch durch Dritte vornehmen zu lassen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise und Leistungen verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei diese ggf. ausdrücklich gesondert ausgewiesen wird.
4.2 Sämtliche Zahlungen durch den Kunden erfolgen via Banküberweisung, wobei keine Gebühren von unserer Seite für die Zahlungsmethoden anfallen. Wir behalten uns vor, weitere Zahlungsmethoden anzubieten.
4.3 Für die Fälligkeit der Zahlungen sind die Zahlungsbedingungen aus dem Angebot der ZEUS ELEKTROTECHNIK maßgeblich. Sofern das Angebot keine Zahlungsbedingungen enthält ist die Gesamtvergütung nach folgendem Zahlungsplan fällig:
- 60 % bei Auftragserteilung, wenn gewünscht, gegen Bankbürgschaft
- 40 % bei Erhalt der Schlussrechnung nach technischer Inbetriebnahme und Abnahme. Die Zahlung ist sofort fällig, ohne Abzug
4.4 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Vertrag genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
5. Gewährleistung
Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
6. Garantien Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller
6.1 Die ZEUS ELKETROTECHNIK ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten.
6.2 Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die ZEUS ELKETROTECHNIK verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.
Etwaige bestehende Produktgarantien werden i.d.R. im Angebotsvorschlag bzw. der entsprechenden Anlagen ausgewiesen. Produktgarantien können beim jeweiligen Hersteller angefragt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere gesetzliche Erwerbstatbestände entgegenstehen, verbleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller ausgeführten Leistungen in unserem Eigentum. Dies gilt insbesondere auch im Falle des gesetzlichen Erwerbs durch den Grundstückseigentümer jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Montage, die den gesetzlichen Eigentumserwerb herbeiführt.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
7.3 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; die gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen. lst der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
7.4 lst der Kunde Unternehmer, tritt er an uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
7.5 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/Gebäude des Bestellers eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
8. Haftung für Schäden
8.1 Unsere Haftung für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht für
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von uns bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist;
- Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen;
- die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
- die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie.
8.2 Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen von uns finden auch auf die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ZEUS ELEKTROTECHNIK Anwendung.
8.3 ZEUS ELEKTROTECHNIK haftet nicht für Schäden aufgrund von höherer Gewalt.
9. Haftung für Mängel
9.1 Der Kunde hat offensichtliche Mängel der ZEUS ELKETROTECHNIK gegenüber innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn die ZEUS ELKETROTECHNIK den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Ist der Kunde Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich gegenüber der ZEUS ELKETROTECHNIK angezeigt werden.
9.2 Alle Mängel müssen schriftlich gegenüber der ZEUS ELKETROTECHNIK angezeigt werden.
9.3 Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behält sich die ZEUS ELKETROTECHNIK das Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen.
9.4 Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von der ZEUS ELKETROTECHNIK gelieferten Waren vorgenommen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehende Folgen keine Mängelansprüche.
9.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Bezug auf Mängel der gelieferten Anlage beträgt 2 Jahre, in Bezug auf Mängel der Montageleistung 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang.
9.6 In Bezug auf die gelieferte Anlage nebst Zubehör haftet die ZEUS ELKETROTECHNIK ansonsten bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
9.7 Für etwaige Mängel an den Montagearbeiten leistet die ZEUS ELKETROTECHNIK nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt in Bezug auf die Montageleistungen und gegebenenfalls Schadensersatz im Rahmen der unter § 8 genannten Haftungsbeschränkungen verlangen.
9.8 Macht der Kunde aus diesem Vertrag der ZEUS ELKETROTECHNIK gegenüber Gewährleitungsansprüche wegen Mängeln geltend, für die der Hersteller gegenüber dem Kunden ebenfalls die Gewährleistung oder eine Garantie übernommen hat, tritt der Kunde diese Ansprüche gegen den Hersteller insoweit an die ZEUS ELKETROTECHNIK ab.
10. Widerrufsbelehrung
Sollte der Vertrag über unsere vertriebliche Tätigkeit per Telefon, Online oder durch ein Haustürgeschäft zustande gekommen sein, haben Sie als Verbraucher folgendes gesetzliches Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ZEUS ELEKTROTECHNIK Goritsas und Mantzounis GbR, Hülser Str. 109, 47803 Krefeld vertreten durch Nikolaos Goritsas und Vasileios Mantzounis,
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief der E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sachen entstandene Verschlechterung muss der Kunde keinen Wertersatz leisten. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem der Kunde die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Das Widerrufsrecht besteht gem. §312 d Absatz 4 Nr. 1 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
11. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
12. Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet [email protected]
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmung
13.1 Auf Verträge zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
13.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns unser Sitz.
13.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die
Goritsas und Mantzounis GbR
ZEUS ELEKTROTECHNIK
Hülser Str. 109
47803 Krefeld
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am () __
Name des/der Verbraucher(s) __
Anschrift des/der Verbraucher(s) __
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: __
(*) Unzutreffendes streichen.
(Stand: September 2022)